Das Sachgebiet "Betrieblicher Brandschutz" der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) hat in Praxistests Ergebnisse erarbeitet, welche die bisher angenommen Berechnungen zu erwartender CO2 Konzentrationen, bezogen auf das gesamte Raumvolumen widerlegen.
Für eine Person, welche sich in einem Raum aufhält um einen Brand zu löschen, müssen pro Kilogram freigesetztes CO2 mindestens eine freie Grundfläche von 5,5m² vorhanden sein, bei einer anrechenbaren Raumhöhe von 2m.
Dies bedeutet:
Bei 2Kg CO2-Feuerlöschern sind mindestens 11m² freie Grundfläche erforderlich!
Bei 5Kg CO2-Feuerlöschern sind mindestens 27,5m² freie Grundfläche erforderlich!