Brandschutzunterweisungen dienen dazu, die Beschäftigten auf die möglichen Brandgefahren im Betrieb hinzuweisen, wie man das Brandrisiko minimiert und sie beinhalten eine Einweisung in die Bedienung von Handfeuerlöschern.
Brandschutzunterweisungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich mit allen Mitarbeitern durchzuführen.
Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie, sprechen Sie uns an!
Eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ausbilden zu lassen. Hierbei sind insbesondere auch Schichtbetrieb, Urlaubszeiten, Krankenstände u.ä. zu berücksichtigen.
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in beinhaltet eine theroretischen Ausbildungsteil, bestehend aus mindestens 2UE von jeweils 45min, sowie einer nachfolgenden praktischen Löschübung an unserem Firetrainer.
Es besteht die Möglichkeit, neben der grundlegenden Ausbildung mit dem Feuerlöscher eine Fettbrandexplosion und einen Druckgefäßzerknall (Spraydosenexplosion) zu demonstrieren.
Unsere Dozenten haben gemäß DGUV-I 205-023 die Berechtigung, die Ausbildung von Brandschutzhelfern durchzuführen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit außerhalb einer Brandschutzhelferausbildung oder einer Brandschutzunterweisung ein Feuerlöschtraining an unserem Firetrainer durchzuführen.
Wir kümmern uns dabei um die Bereitstellung des Firetrainers sowie die Durchführung des Trainings.
Nutzen Sie die Vorteile unseres Firetrainers für Ihre Sicherheit und den Erfolg der Übung.
- realistische Simulation von Bränden der Klassen A/B/C
- Fettbrandexplosion
- Druckgefäßzerknall (Spraydosenexplosion)
- Rückstandsfreie Durchführung der Übung bei Verwendung unserer mit Wasser befüllten Übungslöscher